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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Arbeitsrecht der Kanzlei Scholz
Kündigung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Herten

Arbeitszeugnis bewerten

Neben unterschiedlichen Zeugnis­arten gibt es einige formale und inhaltliche Vorgaben für Zeugnisse zu beachten.

Wir nehmen eine Bewertung Ihres Arbeits­zeug­nisses vor und prüfen ob es die erforder­lichen Kriterien erfüllt. Dabei beraten wir Arbeit­nehmer, die ein Zeugnis erhalten haben und Arbeit­geber, die ein Zeugnis ausstellen.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob

  • überhaupt ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht,
  • das Zeugnis den formalen Kriterien genügt,
  • das Zeugnis die notwendigen Angaben und keine unerlaubten versteckten Hinweise enthält.

Zeugnisarten

Unterschieden werden Zwischen- und Endzeugnisse. Ein Endzeugnis wird aus Anlass der Be­endigung des Arbeits­verhält­nisses ausgestellt, ein Zwischen­zeug­nis bei be­rech­tigt­em Interesse während des andauernden Arbeits­verhält­nisses. Zudem werden einfache und qualifizierte Zeug­nisse unter­schieden. Ein einfaches Zeugnis beschreibt nur die Art und Dauer der Tätigkeit, wohingegen ein qualifiziertes Zeugnis sich auch auf Leistung und Führung des Arbeitnehmers erstrecken.

Für alle Zeugnisse gilt, dass sie formalen Kriterien genügen und „wohlwollend“ formuliert sein müssen.

Wenn wir Ihr Arbeitszeugnis be­werten, erhalten Sie Sicherheit, dass alle Anforderungen erfüllt sind.