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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Arbeitsrecht der Kanzlei Scholz
Kündigung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Herten

Kündigung unwirksam?

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass seine Kündigung sozial un­gerecht­fertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeits­gericht auf Feststellung er­heben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

Wenn Sie also die Rechts­unwirksam­keit Ihrer Kündigung mittels einer Kündigungs­schutz­klage überprüft wissen möchten, melden Sie sich rechtzeitig innerhalb der 3-Wochen-­Frist!

Wir können Sie bei der Überprüfung Ihrer Kündigung und beim Einreichen der Kündigungs­schutz­klage unter­stützen. Stellen Sie gerne eine Anfrage!

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Nachdem Kündigungsschutzklage er­hoben wurde, findet zunächst der sogenannte Gütetermin vor dem Vorsitzenden (Berufsrichter) statt. In der Güte­verhandlung wird noch keine Entscheidung getroffen, sondern zunächst auf eine gütliche Einigung, beispiels­weise einen Abfindungs­vergleich, hin­ge­wirkt.

Wird der Kündigungsschutzprozess im Güte­termin nicht durch Vergleich beendet, kommt es zum sogenannten Kammer­termin. Der Kammer­termin findet vor dem Vorsitzenden (Berufs­richter) sowie zwei Schöffen, jeweils aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeit­nehmer, statt.

Wird auch im Kammertermin keine gütliche Einigung erzielt, kommt es zur Entscheidung, also entweder einem Urteil oder einem Beschluss.