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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Arbeitsrecht der Kanzlei Scholz
Kündigung im Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Herten

Abfindung erhalten

Eine Abfindung ist eine Ent­schädigungs­zahlung, die der Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung seines Arbeits­verhält­nisses für den Verlust seines Arbeits­platzes erhält. Im All­gemein­en gibt es keinen Rechts­an­spruch auf eine Abfindung.

Bei einer ordnungsgemäßen Kün­digung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Ausnahmsweise kann ein Arbeitnehmer eine Abfindung be­an­spruchen, wenn dies bspw. im Sozialplan, Tarifvertrag oder Auf­hebungs­vertrag festgelegt ist oder der Arbeit­geber mit einer betriebs­bedingt­en Kündigung nach § 1 a KSchG eine Abfindung an­geboten hat.

Verspricht eine Kündigungs­schutz­klage hin­reich­ende Aus­sicht auf Erfolg, erklärt sich der Arbeitgeber jedoch in den meisten Fällen bereit, dem Arbeit­nehmer eine Abfindung zu zahlen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie eine Aussicht auf eine Abfindung haben, beraten wir Sie gerne.

Recht gut durchgesetzt

Abfindung berechnen

Zur Berechnung der Abfindung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Auch wenn sich gewisse Richt­werte etabliert haben, so gilt doch:

Die Höhe der Abfindung ist Ver­handlungs­sache.

Weitere Aspekte, die im Rahmen einer Verhandlung zu Abfindungen eine Rolle spielen, sind unter anderem die Sozialversicherung, der Bezug von Arbeitslosengeld und Auswirkungen auf die Steuer.

In der Sozialversicherung sind Abfindungen bei­trags­frei, wenn sie wegen Beendigung des Be­schäftigungs­verhält­nisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienst­möglich­keiten durch den Verlust des Arbeits­platzes gezahlt werden.

Haben Sie eine Abfindung erhalten, ruht Ihr An­spruch auf Arbeits­losen­geld unter den Voraus­setzungen des § 158 SGB III. Das kann dazu führen, dass Sie nicht das volle Arbeits­losen­geld I erhalten. Oftmals wird das Ruhen mit einer An­rechnung der Ab­findung auf das Arbeits­losen­geld ver­wechselt.

Lassen Sie sich von uns zur Berechnung und Gestaltung der Abfindung beraten, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

Abfindungen werden besteuert, aber es gibt Möglichkeiten der steuer­recht­lichen Gestaltung. In Steuerfragen arbeiten wir mit Steuerberaterin Deppe zusammen.